Privatgutachten Unfall sinnvoll oder nicht
Die Qualität eines Privatgutachtens entscheidet darüber, ob dieses Gutachten vom Gericht verwertet wird. Zudem dient ein Privatgutachten der Beweissicherung. Der später vom Gericht bestellte Sachverständige darf keine eigenen Ermittlungen durchführen und ist auf zuvor gesicherte Beweise angewiesen.
Wir beraten Sie gerne, angefangen von einer preiswerten Kleinen Kollisionsanalyse bis hin zu einem voll umfänglichen Privatgutachten
Verkehrsunfälle haben in der Regel straf-, insbesondere aber zivilrechtliche Konsequenzen. Im Nachhinein stellt sich immer die Frage nach der Unfallursache, dem Verursacher und gegebenenfalls dem jeweiligen Verursachungsbeitrag der Unfallbeteiligten.
Hierbei gilt:
„Wer klagt bzw.Schadensersatzansprüche geltend macht, muss beweisen!“
Unfallbeteiligte, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Versicherungen und Rechtsanwälte haben ein fundamentales Interesse an der Aufklärung von Verkehrsunfällen.
Insoweit ist sowohl in Straf- als auch in Zivilverfahren zur Durchsetzung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung und zur Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche des Unfallgegners, eine qualifizierte Spuren- und Beweissicherung zwingend erforderlich.
Wir haben uns mit hoher Fachkompetenz auf die Aufklärung von Verkehrsunfällen spezialisiert. Sie werden von uns mit modernster Messtechnik beweissichernd aufgenommen und nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen rekonstruiert. Hierdurch liefern wir den Unfallbeteiligten und Organen der Rechtspflege fundierte Grundlagen für eine objektive Rechtsfindung bzw. zur juristischen Klärung der Frage wer den Unfall verursacht hat bzw. mit welchem Verursachungsgrad der/die Unfallbeteiligte/n in den Unfall involviert waren.
Bei welchen Fragen können wir aufklärend helfen?
- Wie war der Bewegungsablauf der unfallbeteiligten Fahrzeuge / Personen bzw. Kontaktpartner vor und nach dem Anstoß?
- Welches Fahrzeug war in Bewegung, welches Fahrzeug hat gestanden?
- Wie schnell waren die Unfallbeteiligten?
- Lag die Unfallursache im Handlungsbereich des/der Unfallbeteiligten oder im Wirkungsbereich des Fahrzeuges (evtl. technische Mängel als Unfallursache)?
- War der Unfall vermeidbar?
- War an den Fahrzeugen Fahrlicht, Blinker etc. eingeschaltet?
- Waren die mutmaßlich unfallbeteiligten Fahrzeuge tatsächlich kollisionsbeteiligt?
- Passen Schäden und Kontaktpunkte zueinander (Kompatibilitätsprüfung)?
- Ist der geschilderte Unfallhergang nachvollziehbar (Plausibiliätsprüfung)?
- War der Anstoß wahrnehmbar?
- Passen die Verletzungen der Fahrzeuginsassen zum Energieaustausch (HWS-Problematik etc.)?
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und unsere hohe Fachkompetenz werden wir regional und überregional für die Erstellung von Unfallanalysen in Anspruch genommen.
Da eine Unfallrekonstruktion von der Qualität der Anknüpfungstatsachen (Unfallspuren) abhängig ist, sollten Sie mit uns möglichst zeitnah zum Unfall (Beweissicherung) mit uns Kontakt aufnehmen.