Verkehrsstrafrecht Unfallgutachten

Ereignet sich im Straßenverkehrs ein Verkehrsunfall, so kann es zu Verletzungen einer beteiligten Person kommen. Neben kleineren Verletzungen spielen hauptsächlich mittlere bis schwere Verletzungen Anlass der Polizei und Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Sachverständige rekonstruieren den Unfallhergang

Verkehrsstrafrecht Unfallgutachten Sachverständiger

Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit verletzten Personen oder sogar an den Unfallfolgen verstorbenen Personen, so wird im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Sachverständiger beauftragt.

In diesem Fall ist es ratsam ein eigenes Gutachten zu beauftragen.

Es ist gleichfalls möglich, dass das Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstattete Gutachten ist im Wesentlichen zutreffend. Allerdings kann der Privatgutachter Schwachstellen aufzeigen. In derartigen Fällen wird man sich auf die Schwachstellen des Gutachtens in der Hauptverhandlung konzentrieren.

Der Beschuldigte hat gemäß  § 219 StPO die Möglichkeit, einen von ihm benannten Sachverständigen gemäß  § 220 StPO selbst zu laden. Die Ladung ist auf dem in  § 38 StPO vorgeschriebenen Weg – also mit Hilfe des Gerichtsvollziehers – zu bewirken. Wenn der Beschuldigte nun einen entsprechenden Beweisantrag stellt, ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, den Sachverständigen anzuhören.

weitere Informationen zur Ladung des Sachverständigen

Bei einem Ermittlungsverfahren in Verkehrsstrafrecht oder einem Strafbefehl sollten Sie keineswegs auf einen eigenen Sachverständigen für Unfallgutachten verzichten. Generell sind die von der Staatsanwaltschaft beauftragten Unfallgutachten kritisch zu hinterfragen.