Schuldfrage bei einem Unfall mit einem Fußgänger
Wenn es zu einem Unfall mit einem Fußgänger im Straßenverkehr kommt, stehen die meisten PKW Fahrer oftmals unter Schock. Der beteiligte Fußgänger der angefahren wurde ist meist schwer verletzt oder sogar verstorben. Unfälle, bei welchem ein Fußgänger von einem Auto angefahren wurde sind immer ärgerlich und in vielen Fällen endet der Ärger mit einem Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverfahren.
Besonders wenn Fußgänger angefahren werden, können schwere Verletzungen in der Regel nicht verhindert werden.
Welche Folgen kann es haben, wenn ein Fußgänger angefahren wurde?
Zunächst wird ein Ermittlungsverfahren durch die Polizei wegen Körperverletzung (mit und ohne Todesfolge) oder sogar Tötung durchgeführt. Es erfolgt eine Bearbeitung durch das zuständige Kommissariat der Polizei, in manchen Fällen wird ein Sachverständiger beauftragt.
Bevor im Ermittlungsverfahren die Zeit vergeht, sollten sie bei einem PKW- Fußgängerunfall bei welchem ein Fußgänger angefahren wurde immer einen eigenen Sachverständigen frühzeitig beauftragen.
Sachverständige welche von Behörden beauftragt werden arbeiten nicht im Interesse des Beschuldigten. Die hierfür entstandenen Kosten der Sachverständigenbeauftragung werden dem Beschuldigten in Rechnung gestellt, hierzu ist es notwendig den Beschuldigten den Verkehrsunfall mit einem Fußgänger zu Last zu legen.
Kommt es zu einer Kollision zwischen Pkw und Fußgänger ist für den Sachverständigen häufig die Frage zu klären, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der Pkw-Fahrer langsamer gefahren wäre, bzw. er schneller reagiert hätte.
Der Sachverständige muss hierzu zunächst einmal die Fahrgeschwindigkeit des Pkw ermitteln.
In einem weiteren Schritt ist die Gehrichtung und Gehgeschwindigkeit des Fußgängers sowie der Kollisionsort festzulegen.
Nach den Untersuchungen von Kühnel, Der Fahrzeug-Fußgänger-Unfall und seine Rekonstruktion, Dissertation TU Berlin, 1980 ist von folgendem Ablauf bei einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrzeug und einem Fußgänger auszugehen: Erstberührung – Kontaktphase – Flugphase – Rutschphase – Endlage
Vom Sachverständigen ist anhand der Unfallspuren am Fahrzeug und der Fahrbahn sowie den Verletzungen des Fußgängers und der Rutschweite der Kollisionsort und die Bewegungsgeschwindigkeit des Pkw und des Fußgängers zu ermitteln.